Unser Qualitätsmanagementsystem
Dentallabore sind Hersteller von Sonderanfertigungen im Sinne des Medizinprodukterechtes – dieses soll dem Patientenschutz dienen. Damit wird die besondere Verantwortung der Dentallabore für die Sicherheit ihrer Produkte deutlich.
Seit dem 26.05.2021 gilt die neue „Verordnung (EU) 2017/745 des europäischen Parlaments und des Rates vom 05. April 2017 über Medizinprodukte“ und ersetzt vormals bestehende nationale Regelungen. Diese Verordnung ist von allen Dentallaboren anzuwenden.
Auch wir haben unser bestehendes QM-System umgestellt und an die Anforderungen der MDR (Medical Device Regulation) 2017/745 angepasst bzw. erweitert und sichern zu, dass unsere Sonderanfertigungen den in Anhang I der o. g. Verordnung angegebenen grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen entsprechen.
All unsere Arbeitsprozesse werden von einem Risikomanagement mit klaren Strukturen und Regelungen begleitet, die helfen Risiken zu vermeiden, sie zu minimieren und zu beherrschen.
Unser zentrales Hauptaugenmerk richten wir bei jeder Anfertigung auf die Qualität und Sicherheit des individuellen zahntechnischen Produkts – von diesem und seiner Nutzung darf für den Patienten keinerlei Gefährdung ausgehen. Dieses Ziel wird jeweils von der Planung über die Herstellung bis zur „Auslieferung“ uneingeschränkt verfolgt. Dabei richten wir unsere Arbeit systematisch am jeweils aktuellen Stand der Technik, unseres Wissens und unseren Erfahrungen aus.
Wir analysieren stetig unsere Arbeitsprozesse und entwickeln neue Verfahren, stimmen andere wiederum aufeinander ab – unser QM-System ist lebendig und entwickelt sich weiter.
Letztlich zeigen uns die vielen positiven Kunden- und Patientenfeedbacks, dass neben den gesetzlichen Anforderungen auch unsere selbstgesetzten Ansprüche an die Güte und Beschaffenheit des Produkts sowie unsere Präzision nicht nur wichtig, sondern auch richtig sind.